AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 BGB.

1.2. Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der
nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren
Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an,
es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden
vorbehaltlos ausführen.

1.3. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.


2. Angebot und Bestellung

Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stell en kein
Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung
an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde ist an seine
Bestellung 4 Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Ein Vertrag kommt erst
mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit
Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Unsere Angebote und
Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer
positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger
und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung


3. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

3.1. An den Vertragsprodukten einschließlich Schaltschemata, Zeichnungen,
Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen sowie an Software
bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte der
Hersteller / Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den
Vertragsprodukten dürfen vom Kunden nicht verändert abgedeckt oder
beseitigt werden.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet seine Abnehmer auf die vorgenannten Schutzrechte und Lizenzbedingungen der
Hersteller und auf die in den Lizenzbedingungen genannten
Einschränkungen hinzuweisen.

3.3 Für Schäden aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war
oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu
führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der
Höhe nach ist unsere diesbezügliche Haftung auf den Fakturenwert der
Ware beschränkt.

4. Beschaffenheit, Lieferzeiten und Lieferungen

4.1. Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung und für die vereinbarte
Beschaffenheit sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben
maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung.

4.2. Sofern sich aus unseren schriftlichen Angaben nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager vereinbart. Die
Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verlade- und
Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für
Rücksendungen, siehe Ziff. 10. Für die Einhaltung etwaiger
Ausschlussfristen zum Beispiel nach den allgemeinen deutschen
Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Kunde verantwortlich.

4.3. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind
Paletten.
Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden zu tragen.

4.4. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd
vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die
Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene
Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden
Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu
beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer
vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware
bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die
Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.

4.5 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen  von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder
Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies
gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die
vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten,
wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn
und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst
mitteilen.

4.6. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung solche Teillieferungen berechtigt.

4.7. Im Falle des Lieferverzugs aufgrund leichter Fahrlässigkeit haften  wir
nur bis zu 5 % des vom Verzug betroffenen Lieferwerts, in jedem Fall
jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden.

4.8. Soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unsererseits beruht, haften wir nach den gesetzlichen
Regelungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden, soweit keine von uns zu vertretende vorsätzliche
Vertragsverletzung vorliegt.

4.9. Wir haften nach dengesetzlichen Bestimmungen soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein
Fixgeschäft ist oder das Interesse des Kunden an der weiteren
Vertragserfüllung als Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzugs
weggefallen ist.

5. Prüfung der Ware
Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung
mit den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen
und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend
zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 4 Werktagen ab
Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es
sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht
erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder
Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des
Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken.

6. Preise und Zahlung

6.1. Es gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten,
soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der
Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis.

6.2. Unsere Preise verstehen sich netto, „ab Werk“ zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport und Verpackung.

6.3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen,
wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere
aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder
Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf
Verlangen nachweisen.

6.4. Zahlungen sind soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug
fällig. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so
sind wir – unbeschadet weitergehender Rechte – berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz
gem. BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des
Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig.

6.5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger
Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um
rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene
Gegenansprüche handelt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor.

7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln;
insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des Kunden
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.

7.3. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung ist dem Kunden jedoch nicht gestattet.
Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren werden bereits jetzt in
Höhe des Faktura-Endbetrages an uns abgetreten.
Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde weiter ermächtigt, ohne dass hiervon
unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt wird. Wir
werden jedoch die abgetretenen Forderungen so lange nicht einziehen, so
lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf
Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung beim Kunden vorliegt. Die Abtretung nehmen wir
hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und
Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen
Forderungen notwendig sind.

7.4. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird für uns
vorgenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung
der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns
der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im
Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen
verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung zu.
Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der
Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses wird unentgeltlich
für uns verwahrt. Die oben vereinbarte Vorausabtretung gilt in den
vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware,
die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird. Bei Pfändungen
oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im
voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter
Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen zu
benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von den Dritten
beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Kunden.

7.5. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen
zustehenden Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Kunden
insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen mehr als 20% übersteigt.

8. Gewährleistung

8.1. Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass
dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung
ausgeschlossen.

8.2. Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor
Inanspruchnahme von Joachim Ethner Handelsvertretungen die Durchsetzung
der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller
ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Joachim Ethner
Handelsvertretungen wird den Kunden hierbei unterstützen. Im übrigen
bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.

8.3. Wenn und soweit der Kunde hiernach nicht befriedigt ist, sind wir nach
unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder
Ersatzlieferung berechtigt. Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind
unser Eigentum und an uns herauszugeben. Sind wir zur Nacherfüllung
nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben,
oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese
dem Kunden nicht zumutbar so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des
Kaufpreises zu verlangen.

8.4. Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile
anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum
Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der
üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die
Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht
möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils
bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt
den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

8.5. Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt,
sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale
in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen,
uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten,
nachzuweisen.

8.6. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12
Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Soweit die Ware Gegenstand eines
Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. §§ 478,
479 BGB unberührt, vorausgesetzt der Kunde hat die ihm gem. § 377 HGB
obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt.

9. Haftung

9.1. Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche
des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden des Kunden.

9.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir fahrlässig eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht wenn
wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie
hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen haben und diese
Garantie gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die geltend gemachten
Schäden abzusichern.

9.3. Unsere Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden, jedenfalls auf die Deckungssumme unserer
Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Kunden
auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.

9.4. Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche
wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung
oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden.

9.5. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen,
ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche gem.
§§ 1,4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von
uns zu vertretender Unmöglichkeit.

10. Rücksendungen
Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen von
Gebraucht- bzw. Defektwaren haben an Joachim Ethner
Handelsvertretungen, Friedrich-Bergius-Str.5, 41516 Grevenbroich frei
Haus zu erfolgen.
Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten
hat, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle von
Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale
berechnen.

11. Export
Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit
dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von
Vertragsprodukten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und
unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik
Deutschland, bei aus den USA importierten Produkten, den
Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der
Kunde muß sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen
Bestimmungen beim Bundesausfuhramt nach den US-Bestimmungen beim
US-Departement of Commerce, Office of Export Administration, Washington
DC 20320 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen
Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem
Kunden, in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der
jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er
solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten
durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von uns, bedarf
gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der
Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen uns
gegenüber.

12. Verschiedenes
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies
nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen
Bestimmungen.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Neuss. Der
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein
Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist
gegenüber Kaufleuten Neuss, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an
seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention.

Die Geschäftsführung
Grevenbroich, 2017

Joachim Ethner e.K. Vertrieb und Handel